Ein riesiges Thema in der Hundewelt ist die Hunde(transport)box. Immer häufiger hören wir die Empfehlung, man soll den Hund in die Box sperren, wenn man z.B. das Haus verlässt, damit er nichts kaputt machen kann. Wir vertreten zu diesem Thema eine klare Meinung: Für uns ist das Einsperren in eine Hundebox nur aus zwei Gründen gerechtfertigt: Während der Autofahrt, damit der Hund im Falle eines Unfalls besser geschützt ist. Und nach einer Operation oder bei bestimmten Erkrankungen kann der Tierarzt strenge Boxenruhe verordnen, wenn sie unumgänglich und elementar wichtig für die Gesundung des Hundes ist. Ansonsten ist für uns das Einsperren des Hundes in eine Box nicht vertretbar. Wir reden hier ganz klar von einsperren, also verschließen der Box. Es spricht nichts dagegen, wenn man eine Box als Rückzugsort / Schlafhöhle anbietet, aber immer mit unverschlossener Tür, wobei der Hund sich jederzeit frei entscheiden kann in die Box zu gehen oder sie wieder zu verlassen.
Was sind die Argumente, warum Hundebesitzer ihre Hunde in die Boxen sperren?
Alle drei Aussagen sind für uns nur Argumente dafür, um den eigenen Tagesablauf zu vereinfachen, fehlende Erziehung und / oder Zeit für den Hund auszugleichen. Man kann nicht erwarten, dass der Hund innerhalb 14 Tagen lernt, mehrere Stunden Alleinezubleiben. Bei einem Welpen oder Junghund spricht man eher von mehreren Monaten bis er die geistige Reife hat. Wenn ein Hund schwer zur Ruhe kommen kann, ist er entweder unterfordert oder überfordert und reizüberflutet. Kausnacks, eine reizarme Umgebung und die eigene spürbare Gelassenheit können deinem Hund sehr gut dabei helfen sich zu entspannen. Aber all die Punkte (Alleinebleiben, entspannter Hund und Stubenreinheit) erfordern Zeit, Geduld und Training, was viele Menschen nicht aufbringen können oder wollen. Deshalb greift man zur, für den Menschen, einfachsten, schnellsten Methode um an das Ziel/e zu kommen. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir den Hunden damit einen Gefallen tun. Oder wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie auf engsten Raum eingesperrt sind und Sie können nicht selbst entscheiden, wann Sie daraus wieder frei kommen?
Abgesehen von den beiden oben genannten Ausnahmen (Transport und Genesung nach OP) regelt das Tierschutzgesetz sehr genau, wie viel Platz ein Hund mindestens zur Verfügung haben muss. Hunde sind entsprechend den Rechtsvorschriften der Tierschutz-Hunde-Verordnung (TierSchHundeV) zu halten. Die zur Verfügung stehende Grundfläche muss mind 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Es ist also gegen das Gesetz, einen gesunden Hund, und sei er noch so klein, über Stunden hinweg auf weniger als sechs Quadratmetern einzusperren. Auch nicht, wenn er sowieso nur schlafen würde oder wenn er ansonsten reichlich Auslauf bekommt.
Dies bestätigte auch das Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2015: „Eine Transportbox ist nur zum Transport, nicht aber zur länger dauernden Unterbringung eines Hundes geeignet. […] Die Bewegungsfreiheit des Hundes werde übermäßig eingeschränkt. […] Die Bewegungseinschränkung kann auch nicht durch mehrere Spaziergänge während des Tages kompensiert werden.“ Auszug aus dem Urteil: Hundehaltung in Autobox (https://openjur.de/u/830485.html)
Also noch einmal klar und deutlich, das Einsperren von Hunden in Boxen (ausser in den zwei Ausnahmenfällen) ist tierschutzwidrig. Hundebesitzer, die dies praktizieren, verstoßen gegen das Gesetz! Deshalb und zum Wohle eurer Hunde verzichtet bitte darauf.